Im Frühjahr 2018 kommt die ÖVP-FPÖ-Regierung einer jahrelangen Forderung der Arbeitgeber nach und kündigt eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten ab Jänner 2019 an. Österreichische Unternehmen sollen ab diesem Zeitpunkt die Belegschaft bis zu 12 Stunden arbeiten lassen können, ohne dass es dafür einer Vereinbarung mit dem Betriebsrat bzw. der Zustimmung eines Arbeitsmediziners bedarf. Der Arbeitnehmer wird bei diesem Gesetz allerdings nicht vergessen: Er bekommt eine ‚Freiwilligkeitsgarantie‘ geschenkt, darf die 11. und 12. Stunde also „ohne Angabe von Gründen“ ablehnen und darf „deswegen nicht benachteiligt werden“. Damit sich keiner in der Alpenrepublik darüber täuscht, wie notwendig und allgemeinwohldienlich das neue Arbeitszeitgesetz ist, betreibt die Wirtschaftskammer eine großflächige Aufklärungskampagne, in der sie sich keineswegs darauf beschränkt, auf die Bedürfnisse ihrer Klientel zu verweisen, von deren Geschäften wir alle abhängen, deren Erfolge uns daher ein Anliegen sein müssen. Auch und gerade für die Bedürfnisse moderner Arbeitnehmer sollen die Neuerungen eine gute Nachricht sein.

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