Am 24.9. wollen wir die Diskussion zum Thema des Vortrags vom 9.9. fortsetzen und dabei auch Asylrecht und Flüchtlingspolitik besprechen.
Mittwoch, 24.9., 19:00 Uhr
Amerlinghaus, Saal im Hof
Stiftgasse 8, 1070 Wien
Hierzu einige Thesen:
I.
Die „irreguläre“ Migration, die Politiker als Katastrophe beschwören, die auf ihr Land zukommt, es schon längst erreicht hat und gegen die es sich zu wappnen gilt, ist Produkt derselben Verhältnisse wie die „reguläre“, mit der Staaten wie Österreich und Deutschland ihrem nationalen Kapital die globale Menschheit als Arbeitskraft zur Verfügung stellen; an den Migranten und ihrem Interesse selbst ist die Unterscheidung nicht festzumachen.
II.
Mit der Abschottung gegen irreguläre Migranten, für die der Staat seine hoheitliche Gewalt einsetzt und seine Nachbarländer als Bollwerk instrumentalisiert, stellt er klar: Wer hierher gehört, ist eine Gewaltfrage, die er stellt und beantwortet; sein Volk zu sein ist die brutale Abstraktion von den alltäglichen Zwecken.
III.
Hetze gegen Zugewanderte, schäbige Behandlung von Migranten und die Beschwörung der Überfremdung, vor der das Volk zu bewahren sei, sind die überzeugendsten Varianten staatlicher Fürsorge und Pflege der Exklusivität des eigenen Volkes. Darin hat es sein Privileg.
IV.
Wenn der Gebrauch des Asylrechts heute stets ein Missbrauch ist, dann stellt der deutsche Staat klar, dass hier nicht Elende und Entrechtete geschützt werden, sondern wie Recht hier und auch sonst gemeint ist: als Art und Weise, wie er seine Interessen durchsetzt. Die sehen in dem Fall so aus, dass er zwar möglichst keine Asylbewerber will, es aber auch nicht lässt, sich mit dem Asylrecht zum Richter zu erheben: über Seinesgleichen, andere politische Gewalten, deren korrekten Umgang mit ihren Untertanen er an den Opfern be- und verurteilt.